telis finanz ag - professionelle unternehmensberater für den privaten haushalt
Regulierung des Finanzdienstleistungssektors – Transparenz für den Verbraucher? PDF Drucken

Viele Eltern kennen die Situation: Auf der Rückbank ihres Autos streiten sich die Kinder. Der Blick in den Rückspiegel und die Ermahnung verpuffen, es folgen Schulterblick und Machtwort. Für die Erziehung bleibt die Schelte meist folgenlos. Doch wenn der Fahrer im Moment der Unachtsamkeit eine rote Ampel übersieht und einen Unfall verursacht, wird es für ihn doppelt teuer. Eine Rot-Fahrt gilt als grobe Fahrlässigkeit. Und bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Kfz-Versicherung keinen Cent – weder Kasko noch Haftpflicht. Der Kunde verliert automatisch seinen Versicherungsschutz.

 

Alles-oder-Nichts – mit der Reform des 100 Jahre alten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008 wurde dieses Prinzip in Deutschland abgeschafft. Mit positiven Folgen für gestresste Eltern: Wenn aus einer Unachtsamkeit ein Schaden wird, ist das Verschulden des Fahrers geringer. Die grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens ist weitgehend mitversichert.

 

Die Modernisierung des VVG soll im Wesentlichen den Verbraucherschutz verbessern und mehr Transparenz in Verträge und Kosten der Assekuranz bringen – für Neuabschlüsse ab 2008, für Bestandskunden ein Jahr später. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) lobte denn auch das neue Versicherungsrecht: „Die Kunden sind die Gewinner dieser Reform“, sagt Zypries. Dabei waren es wieder einmal höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, die die Marschrichtung für das neue VVG vorgegeben haben.

 

Pro und Contra für die Kunden von Lebensversicherungen

Die stärksten Veränderungen ergeben sich für Kunden von Lebensversicherungen. Der Anspruch auf eine Überschussbeteiligung wurde im Gesetz ebenso als Regelfall verankert wie die Beteiligung an den stillen Reserven der Versicherer. Die Hälfte der stillen Reserven wird künftig an die Versicherten ausgeschüttet und bei Beendigung des Vertrags mit ausgezahlt.

 

Klingt gut – doch ob die Versicherten auch unter dem Strich profitieren, ist strittig. Es sind nicht nur die Versicherungsunternehmen selbst, die sich – wenig überraschend – über diese Neuregelung beklagen. Auch Kenner der Szene, die nicht im Verdacht der Parteilichkeit stehen, melden Zweifel an: „Die festgeschriebene Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven macht den Unternehmen das Leben künftig deutlich schwerer“, sagt etwa Manfred Poweleit, Herausgeber des Branchendienstes MAP-Report. Tatsächlich dürften sich der Verwaltungsaufwand und damit auch die Kosten erhöhen. Entscheidender aber ist, dass die Lebensversicherer künftig weniger Spielraum für die Glättung ihrer Kapitalmarktergebnisse in schlechten Jahren haben. Die Folge könnte eine konservativere Anlagepolitik sein, die im Ergebnis weniger Rendite für die Kunden und ihre Altersvorsorge bringt.

 

Uneingeschränkt erfreulich ist aus Sicht der Lebensversicherungskunden dagegen die Neuberechnung der Rückkaufswerte. Immer wieder haben krasse Beispiele die Branche in Verruf gebracht. Erst kürzlich hat die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer Zahl bundesweit Schlagzeilen gemacht: Kunden von Lebensversicherungen setzen jährlich mehr als drei Milliarden Euro in den Sand, weil sie vorzeitig ihre Lebens- und Rentenpolicen kündigen. Im Durchschnitt, so die Verbraucherschützer, beträgt der Verlust pro Police knapp 3400 Euro. Künftig müssen die Abschlusskosten auf fünf Jahre verteilt werden. Wer einen Vertrag vorzeitig kündigt, erhält mehr Geld zurück.

 

Verbraucherschutz ist gestärkt

Hinzu kommt: Am 22. Mai 2007 wurde nach mehrjähriger Verzögerung die EU-Versicherungsvermittlerr-Richtlinie in Kraft gesetzt. Vermittler müssen ihre Kunden künftig umfassender beraten. Jedes Gespräch muss dokumentiert werden. Zudem sind Qualifikationsnachweise zu erbringen, die bislang nicht nötig waren. Dazu setzen sich solche Verkäufer, die ihren Kunden lückenhaften Schutz andrehen, jetzt der Gefahr aus, Schadenersatz leisten zu müssen. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang die vom Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie ausgearbeiteten Mindeststandards für ausreichenden Versicherungsschutz.

 

Ein Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz

Dem Ziel, mehr Vertrags- und Kostentransparenz zu erreichen, ist der Gesetzgeber mit der Reform somit ein Stück näher gekommen. Entscheidend ist jedoch vor jeder Vertragsunterschrift die Aufklärung und die richtige Auswahl des Produkts. Auch künftig sollten Verbraucher alle Informationskanäle nutzen, um später keine böse Überraschung zu erleben. Vertrauen zum Versicherer oder Vermittler ist gut – Kontrolle ist besser: Umfassende Vergleichstests unabhängiger Wirtschaftsmagazine helfen hier weiter. 

 

Frank Pöpsel, Chefredakteur des Magazins FOCUS-MONEY seit dem Jahr 2000, ist gelernter Bankkaufmann und diplomierter Volkswirt. 1991 begann seine journalistische Karriere als Redakteur bei der Zeitschrift CAPITAL. Für FOCUS-MONEY beschäftigt er sich v.a. mit den Themen Geldanlage und Altersvorsorge.